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Die Voraussetzungen für die Gründung einer IAEE-Sektion sind unkompliziert: In den IAEE-Statuten sind die folgenden Details festgelegt: (Download der IAEE-Statuten)

  1. Mindestens 20 Mitglieder des der zu gründenden IAEE-Sektion müssen auch Mitglieder der IAEE sein.
  2. Die Sektion muss ihren Vorstand durch Wahlen bestimmen. Die IAEE-Statuten sprechen von jährlichen Wahlen, aber auch Wahlen alle zwei Jahre sind möglich.
  3. Eine Einzelperson kann nicht länger als zwei auf einander folgende Jahre Vorsitzender sein.
  4. Die Sektion muss jährlich mindestens drei Veranstaltungen für ihre Sektionsmitglieder und Gäste durchführen.
  5. Die Verantwortlichkeiten gegenüber dem IAEE-Hauptquartier müssen geklärt sein.
  6. Die Sektion sollte eine aktive Beteiligung von Studierenden haben, beispielsweise durch die Nominierung eines Studierenden in den Vorstand.

Für die IAEE-Mitglieder einer Sektion müssen jährlich 55,00 USD pro Person an die IAEE überwiesen werden. Dafür erhalten die IAEE-Mitglieder ein persönliches Abonnement der renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschrift "The Energy Journal" sowie die vierteljährliche Publikation "IAEE Energy Forum". Mitgliedsbeiträge sind jährlich im ersten Quartal des Jahres zu zahlen.

Eine Mitgliedschaft in einer IAEE-Sektion muss grundsätzlich offen sein für alle Personen, die zum Themengebiet Energiewirtschaft arbeiten oder sich hier fachlich qualifiziert interessieren.

Wenn Sie weitere Fragen zur Gründung einer IAEE-Sektion haben, kontaktieren Sie bitte das IAEE-Hauptquartier unter: iaee@iaee.org